LAWINFO

Ausschlagung einer Erbschaft

QR Code

Ausschlagung durch alle «nächsten Erben»

Rechtsgebiet:
Ausschlagung einer Erbschaft
Stichworte:
Ausschlagung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schlagen alle «nächsten gesetzliche Erben» die Erbschaft aus, d.h. sämtliche Erben der ersten berufenen Parentel (ZGB 457 ff.) sowie (falls vorhanden) der überlebende Ehegatte (ZGB 462), so geht das Gesetz von einer überschuldeten Erbschaft aus und es werden nicht die Nachkommen bzw. entfernteren Berechtigten berufen, sondern der Nachlass wird konkursamtlich liquidiert (ZGB 579).

Aktivenüberschuss-Verteilung

Ein allfälliger Aktivenüberschuss nach konkursamtlicher Liquidation und Deckung der Erbschafts- und Erbgangsschulden sowie der Entrichtung allfälliger Vermächtnisse, wird unter den ausschlagenden Erben im Verhältnis ihrer gesetzlichen Erbberechtigung verteilt.

Dadurch erhalten sie aber keine Erbenstellung und haften nicht für später bekannt werdende Erbschaftsschulden.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.