Durch Einmischung in Erbschaftsangelegenheiten während der Ausschlagungsfrist wird das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen verwirkt (ZGB 571 Abs. 2).
Eine solche Einmischung liegt vor, wenn die Handlung des Erben weder blosse Verwaltungshandlung, d.h. Handlung zur Sicherung der Erbschaft (Bestandes- oder Werterhalt der Aktiven) noch für die Fortführung der Geschäfte des Erblassers erforderlich ist.
Beispiele für «blosse Verwaltungshandlungen»
- Bezahlung fälliger Erbschaftsschulden
- Inkasso fälliger Guthaben des Erblassers
- blosse Erbscheineinholung (vgl. BGE 133 III 1 ff.)
Beispiele für «Fortführung der Geschäfte»
- Weiterführung eines Geschäftsbetriebs
- Fortsetzung hängiger Prozesse, Betreibungen oder Verwaltungsverfahren
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Vermächtnis / LegatEinleitung zum Vermächtnis / LegatAutoren:WillensvollstreckungEinleitung zur WillensvollstreckungAutoren:ErbengemeinschaftEinleitung: Erbengemeinschaft in der SchweizAutoren:Wohnsitz / SteuerdomizilEinleitung zum Wohnsitz in der SchweizAutoren:ErbvertragEinleitung zum Erbvertrag nach Schweizer E...Autoren:ErbfolgeEinleitung zur Erbfolge
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht