Die nachfolgenden Ausführungen gehen vom häufigsten Fall1 aus, dass der Grundeigentümer unverschuldet, insbesondere infolge Nichtbezahlung eines Subunternehmers, für die Abwehr oder Ablösung des Bauhandwerkerpfandrechtes sorgen muss.
Der Grundeigentümer muss für eine zielführende Bereinigung des Problems „Bauhandwerkerpfandrecht“ einiges beachten, um nicht mit noch neuen Probleme konfrontiert zu werden.
Vorgehensweisen für den Grundeigentümer:
» Verhinderung eines neuen Fristenlaufs der Viermonatsfrist
» Vermeidung einer Doppel- oder Mehrfachzahlung
» Herstellung der Handlungsfähigkeit (Weiterverkauf der Immobilie)
1 Der Fall der selbst verschuldeten Konfrontierung mit einem Bauhandwerkerpfandrecht gibt in der Regel wenig Abwehrpotential und kann daher an dieser Stelle vernachlässigt werden.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:GrundlastEinleitung zur GrundlastAutoren:GesamteigentumEinleitung zum GesamteigentumAutoren:DienstbarkeitEinleitung: Dienstbarkeit / Dienstbarkeits...Autoren:WohnrechtEinleitung zum WohnrechtAutoren:ImmobilienpaketEinleitung zum ImmobilienpaketAutoren:BauprozessEinleitung zum Bauzivilprozess
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht