Fristenlauf
- Anfangstermin (frühester Termin):
- nach Abschluss des Werkvertrages
- Endtermin (spätester Termin):
- 4 Monate nach Vollendung der Arbeit1, wobei
- diese wesentlich und unerlässlich zu sein hat
- nebensächliche und geringfügige Arbeiten nicht genügen
- eine Bauplatzräumung genügen könnte
- der Bezug des Bauwerkes für den Beginn der Viermonatsfrist unmassgeblich ist
- die Zustellung von Ausmass und/oder Schlussabrechnung als Vollendungsmitteilung des Unternehmers verstanden werden kann
- die letzte Arbeit als Garantiearbeit die Viermonatsfrist nicht hinauszuschieben vermag
- Viermonatsfrist bei vorzeitiger Beendigung
- Beginn mit der Vertragsaufhebung und nicht mit den letzten Arbeiten
Fristenberechnung
- nach Monaten
- die Frist endet am letzten Tag der 4 Monate.
1 ZGB 839 Abs. 2
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:BauhandwerkerpfandrechtEinleitung zum BauhandwerkerpfandrechtAutoren:Immobilienbewertung / Immobilien...Einleitung zur Immobilienbewertung / Immob...Autoren:Unternehmensimmobilien / CREMEinleitung zu Unternehmensimmobilien / CREMAutoren:Real Estate Private EquityEinleitung zu Real Estate Private EquityAutoren:GrundbuchrechtEinleitung zum GrundbuchrechtAutoren:ImmobilienbesteuerungImmobilien versteuern in der Schweiz / Imm...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht