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Bauhandwerkerpfandrecht

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Die Feststellung der Pfandsumme

Rechtsgebiet:
Bauhandwerkerpfandrecht
Stichworte:
Bauhandwerkerpfandrecht, Baupfandabwehr
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Berechnungsmodell

  • Addierung der geltend gemachten pfandberechtigten Forderungspositionen1
  • Ermittlung des pfandberechtigten Verzugszinses
  • Reduktion der Pfandsumme aus ev. Einreden und Einwendungen des Grundeigentümers.

Die Pfandsumme ist oberste Belastungsgrenze.

Die Feststellung der Pfandsumme

  • ist kein Forderungsprozess
  • stellt eine vorfrageweise Abklärung eines der Eintragungsvoraussetzungen für ein Baupfand dar
  • umfasst auch nicht fällige Werklohnansprüche2
  • betrifft auch einen eingeklagten Verzugszins.

1 Massgebend ist nicht ein geschätzter Wert der Bauarbeiten, sondern die Vergütung, welche dem pfandberechtigten Unternehmer aufgrund seines Werkvertrages zusteht.2 Eine Herabsetzung der Pfandsumme um die 10 % Garantierückbehalt oder sonstiger vertraglicher Rückbehalte ist nicht möglich.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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