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Bauland

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ev. Handänderungssteuer

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In Kantonen, die noch eine Handänderungssteuer erheben, schulden grundsätzlich Verkäufer und Käufer unter solidarischer Haftbarkeit gemeinsam, unter sich je zur Hälfte, diese Steuer; vorbehalten bleibt eine abweichende Abrede der Parteien zur Steuertragung.

Die Handänderungssteuer bemisst sich nach dem Kaufpreis und den weiteren Gegenleistungen.

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