Mit der Parzellierung wird ein Grundstückteil entweder abgetrennt und inskünftig als eigenständiges Grundstück in der Parzellen- und Grundbuchordnung geführt (Abparzellierung bzw. Neuparzellierung) oder mit dem Nachbargrundstück vereinigt (Abtrennung und Vereinigung). Selbstverständlich können auch zwei nebeneinanderliegende, bisher selbständige Grundstücke vereinigt werden (Vereinigung bestehender Grundstücke).
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