- Personenunternehmen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit.
- Personenunternehmen werden bei ihren Inhabern bzw. Teilhabern besteuert.
- Unternehmensgewinne bzw. Anteile daran werden als sog. Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert.
Besteuerung Kapitalgesellschaften
- Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit
- Kapitalgesellschaften sind daher selbständige Steuersubjekte
- Unternehmensgewinne sind daher durch die Gesellschaft zu versteuern
- Gewinnausschüttungen an die Anteilsinhaber führen zu einer erneuten steuerlichen Erfassung
- Anteilsinhaber juristische Person (JP): als Gewinn
- Anteilsinhaber natürliche Person (NP): als Vermögensertrag
- Die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft
- beschlägt zwei oder mehrere Steuersubjekte
- führt zu einer Doppelbelastung von Kapital und Gewinn
Linderung der Doppelbelastung
Aufgrund von Steuerharmonisierung und Unternehmenssteuerreform etc. wurde bei Bund und Kantonen eine reduzierte Besteuerung der Dividenden eingeführt:
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:DividendenbesteuerungEinleitung zur DividendenbesteuerungAutoren:MehrwertsteuernEinleitung zur Mehrwertsteuer (MWST / TVA ...Autoren:SteuerstrafrechtEinleitung zum Steuerstrafrecht SchweizAutoren:Monteurklausel / 183-Tage-RegelEinleitung zur Monteurklausel in der SchweizAutoren:Steuerstandort SchweizEinleitung zum Steuerstandort SchweizAutoren:Steuern / TaxEinleitung zu Steuern in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht