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Die Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, in welcher (mit gewisser Selbständigkeit) ein qualitativ und quantitativ wesentlicher Teil der Tätigkeit eines im übrigen zentral an einem andern Ort geführten Unternehmens dauernd ausgeübt wird.
Der Begriff „Betriebsstätte“ ist steuerrechtlich motiviert und kann, muss aber nicht vom Begriff einer „Zweigniederlassung“ abweichen; ist die Klammerbemerkung der vorstehenden Begriffsumschreibung (gewisse Selbständigkeit) erfüllt, so kann der Betrieb auch als Zweigniederlassung qualifiziert werden.
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Informationen zur Zweigniederlassung
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