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Designrecht

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Geschütztes Werk

Rechtsgebiet:
Designrecht
Stichworte:
Designrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als geschütztes Werk gilt die Form, die äussere Gestaltung eines Gegenstandes.

Geltungsbereich ist die Schweiz.

Schutz aller Dimensionen

  • Der Schutz ist unabhängig von den Dimensionen.
  • Das massstabgetreue Modell geniesst den gleichen Schutz wie das Original.
  • Deshalb dürfen in den Abbildungen keine Massangaben gemacht werden.

Nicht geschützt sind folgende Werke:

  • ausschliesslich technische Funktionen
  • Ideen
  • Konzepte
  • Wappen (Wappenschutz / Bundesrecht und Staatsverträge)
  • uam.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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