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Entlassung / Kündigung

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Keine Garantie auf Arbeitsstelle

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das schweizerische Arbeitsrecht steht auf dem Boden der Kündigungsfreiheit; es kennt im Gegensatz zu ausländischen Rechten keinen Bestandesschutz.

Ausnahmen:

Keine Regel ohne Ausnahmen!

Die Gesetzgebung kennt zwei Kündigungsschutzarten:

  • den sachlichen Kündigungsschutz
  • den zeitlichen Kündigungsschutz

Sachlicher Kündigungsschutz

Der sachliche Kündigungsschutz bezieht sich auf das Kündigungsmotiv. Dieses soll nicht verwerflich, nicht missbräuchlich sein.

Zeitlicher Kündigungsschutz

Der zeitliche Kündigungsschutz greift dann, wenn die Beendigung des Arbeitsvertrages als unzeitig erscheint. Das Kündigungsmotiv bleibt dabei unbeachtlich.

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