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Firmenrecht

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Fakultative Firmenzusätze

Rechtsgebiet:
Firmenrecht
Stichworte:
Domainrecht, Firmenrecht, geistiges Eigentum, Kennzeichenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nebst des Firmenkerns und den notwendigen Zusätzen sind im Rahmen der allgemeinen firmenrechtlichen Regeln zulässig:

  • nähere Personenumschreibung
  • Geschäftsnatur
  • Ergänzende Phantasiebezeichnungen
    • Übersetzungen in die anderen Landessprachen oder ins Englische
    • Nicht im HR eingetragene Uebersetzungen der Firma geniessen keinen firmenrechtlichen Schutz
  • Zweigniederlassung
  • (bewilligte) nationale, territoriale und regionale Bezeichnungen.

Beispiele

nähere Personenumschreibung: Franz Schneider senior, Schreinerei
Geschäftsnatur: Brauerei Haldengut AG
Ergänzende Phantasiebezeichnungen: Chemische Reinigung Dr. Monk AG
Zweigniederlassung: Brauerei Haldengut AG, Zweigniederl. BS
(bewilligte) nat., territ. +regionale Bez.: Schweizerische Bundesbahnen AG

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