Nebst des Firmenkerns und den notwendigen Zusätzen sind im Rahmen der allgemeinen firmenrechtlichen Regeln zulässig:
- nähere Personenumschreibung
- Geschäftsnatur
- Ergänzende Phantasiebezeichnungen
- Übersetzungen in die anderen Landessprachen oder ins Englische
- Nicht im HR eingetragene Uebersetzungen der Firma geniessen keinen firmenrechtlichen Schutz
- Zweigniederlassung
- (bewilligte) nationale, territoriale und regionale Bezeichnungen.
Beispiele |
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nähere Personenumschreibung: | Franz Schneider senior, Schreinerei |
Geschäftsnatur: | Brauerei Haldengut AG |
Ergänzende Phantasiebezeichnungen: | Chemische Reinigung Dr. Monk AG |
Zweigniederlassung: | Brauerei Haldengut AG, Zweigniederl. BS |
(bewilligte) nat., territ. +regionale Bez.: | Schweizerische Bundesbahnen AG |
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