Notwendige Firma-Zusätze werden von Gesetzes wegen verlangt, in folgenden Fällen:
- Rechtsform des Unternehmens (OR 947)
- Mehrere Einzelfirmisten mit gleichem Vornamen und Geschlechtsnamen am gleichen Ort (OR 946 Abs. 2)
- Eintritt eines Auflösungsgrundes (Zusatz „in Liquidation“) (OR 739, 823 und 913)
- Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (OR 952), 3 Zusätze:
- Hinweis auf Zweigniederlassung
- Ort, an dem sie betrieben wird
- Ort, an dem sich die Hauptniederlassung befindet.
Beispiele |
|
Rechtsform des Unternehmens: | AG |
Mehrere Einzelfirmisten mit VN/NN/Ort: | Franz Schneider, Schreinerei |
Franz Schneider, Sternen-Apotheke | |
Eintritt eines Auflösungsgrundes: | Müller AG in Liquidation |
Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens: | Emirates |
Zweigniederlassung (Branch) Zürich | |
mit Hauptsitz in Dubai |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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