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Firmenrecht

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Notwendige Firmenzusätze

Rechtsgebiet:
Firmenrecht
Stichworte:
Domainrecht, Firmenrecht, geistiges Eigentum, Kennzeichenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Notwendige Firma-Zusätze werden von Gesetzes wegen verlangt, in folgenden Fällen:

  • Rechtsform des Unternehmens (OR 947)
  • Mehrere Einzelfirmisten mit gleichem Vornamen und Geschlechtsnamen am gleichen Ort (OR 946 Abs. 2)
  • Eintritt eines Auflösungsgrundes (Zusatz „in Liquidation“) (OR 739, 823 und 913)
  • Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (OR 952), 3 Zusätze:
    • Hinweis auf Zweigniederlassung
    • Ort, an dem sie betrieben wird
    • Ort, an dem sich die Hauptniederlassung befindet.

Beispiele

Rechtsform des Unternehmens: AG
Mehrere Einzelfirmisten mit VN/NN/Ort: Franz Schneider, Schreinerei
Franz Schneider, Sternen-Apotheke
Eintritt eines Auflösungsgrundes: Müller AG in Liquidation
Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens: Emirates
Zweigniederlassung (Branch) Zürich
mit Hauptsitz in Dubai
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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