Organe
- Generalversammlung
- Verwaltung
- Revisionsstelle
Generalversammlung (GV)
- Definition
- Generalversammlung (Legislativorgan)
- Stimmrecht
- Kopfstimmprinzip
- Beschlussfassung
- Abstimmung
- grundsätzlich nach der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen
- in bestimmten Traktanden in einem qualifizierten Mehr
- Stellvertretung
- Starke Einschränkungen
- Abstimmung
- Delegiertenversammlung
- Delegation der GV-Befugnisse bei mehr als 300 Mitgliedern an eine Delegiertenversammlung
- = Ersatz der direkten durch die indirekte Gesellschaftsdemokratie
Verwaltung
- Definition
- Geschäftsführendes Organ (Exekutivorgan)
- Anzahl
- Mindestens drei Mitglieder
- Kollegialbehörde
- Stimmrecht
- Pro Mitglied eine Stimme
- Bildung von Verwaltungsausschüssen
- Ernennung von Geschäftsführern und Direktoren
- Bestellung von Delegierten der Verwaltung (umstritten)
Revisionsstelle
- Definition
- Kontrollorgan
- Revisionspflicht?
- Grundsatz
- analog AG (infolge rechtsformübergreifende Vereinheitlichung)
- Ausnahmemöglichkeiten
- Möglichkeit, statt einer eingeschränkten Revision eine ordentliche Revision zu verlangen
- Prüfung des Genossenschaftsverzeichnisses bei Genossenschaften mit persönlicher Haftung oder Nachschusspflicht der Genossenschafter
- Grundsatz
- Prüfungsumfang (früher ordentlich und neu fakultativ)
- Nicht nur Rechnungslegung, sondern auch Geschäftsführung
- Geschäftsführungsprüfung erfordert aber eine statutarische Bestimmung oder einen GV-Beschluss
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