Die Liegenschaftensteuer knüpft an den Besitz oder die Nutzung des Grundstückes an. Sie ist eine mit der Vermögenssteuer verwandte «Sondersteuer», die zu einer steuerlichen Doppelbelastung des Grundvermögens führt. Besteuert wird meistens der Verkehrswert und bei land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften der Ertragswert.
Hinweis zum umgangssprachlichen Terminus:
Da der Steuer nicht nur auf Liegenschaften, sondern auch auf den anderen Grundstückarten erhoben werden, ist die von einigen Kantonen verwendete Bezeichnung «Grundstücksteuer» zutreffender als die gebräuchlichere Bezeichnung «Liegenschaftssteuer».
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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