Ein bedeutender Vorteil der Handelsgerichte ist die verhältnismässig kurze Verfahrensdauer im Vergleich zu Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.
Die Verfahrensdauer vor Handelsgericht ist insbesondere aus folgenden Gründen i.d.R. kürzer:
- Entfallen des Schlichtungsverfahrens
- Fachrichter vermindern die Notwendigkeit von Gutachten (Zeitgewinn)
- Fachrichter ermöglichen durch Branchenwissen und Erfahrung häufig bereits bei Vorliegen von Klagebegründung und Klageantwort eine erste Beurteilung des Sachverhalts (Vergleichsmöglichkeit)
- keine kantonale Rechtsmittelinstanz
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