Ein bedeutender Vorteil der Handelsgerichte ist die verhältnismässig kurze Verfahrensdauer im Vergleich zu Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.
Die Verfahrensdauer vor Handelsgericht ist insbesondere aus folgenden Gründen i.d.R. kürzer:
- Entfallen des Schlichtungsverfahrens
- Fachrichter vermindern die Notwendigkeit von Gutachten (Zeitgewinn)
- Fachrichter ermöglichen durch Branchenwissen und Erfahrung häufig bereits bei Vorliegen von Klagebegründung und Klageantwort eine erste Beurteilung des Sachverhalts (Vergleichsmöglichkeit)
- keine kantonale Rechtsmittelinstanz
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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