Hinsichtlich der Rechtsnatur sind folgende drei Segmente zu beachten:
Generell-abstrakte Normen des Arbeitsschutzrechts
- Gesetze
- Verordnungen
- Verfügungen
Vorrang des öffentlichen Arbeitsschutzrechts
- gegenüber
- Zivilrecht
- Einzelarbeitsvertrag (EAV)
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- Normalarbeitsvertrag (NAV)
- Sonstige Parteiabreden
Vertragsgestaltung
- Bei Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung sind die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, auch des Arbeitsschutzrechtes, zwingend zu beachten
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