Immobilienkauf
= entgeltlicher Erwerb einer Immobilie
Schenkung einer Immobilie
= unentgeltliche Übertragung einer Immobilie (ohne Gegenleistung des Erwerbers und ohne Anrechnungspflicht bei seiner allf. Erbenstellung)
Erbvorbezug einer Immobilie
= unentgeltliche Übernahme einer Immobilie unter Anrechnung des Übernahmewertes an den dereinstigen Erbteil
Gemischte Schenkung einer Immobilie
= Erwerb einer Immobilie, teilweise entgeltlich und teilweise unentgeltlich (unentgeltlicher Teil > 25 % damit Steuerbehörden Steueraufschub-Tatbestand annehmen)