Begriff Immobiliennachfolge
Die Vermögensnachfolge in Immobilien im sog. Direktbesitz kann unter Lebenden oder von Todes wegen erfolgen (sog. „asset deal“).
Ist die Immobilie Teil eines Rechtsträgers mit eigener Rechtspersönlichkeit, erfolgt die Vermögensnachfolge auf dem Wege der lebzeitigen oder letztwilligen Übertragung der Teilhaber-Rechte (Gesellschaftsanteil, Aktien usw.; sog. „share-deal“).