Zum Schutz der schwächeren Partei (z.B. Konsument) kann die Rechtswahlfreiheit ausgeschlossen sein:
- Rechtswahlausschluss
- Beispiel: Konsumentenvertrag (Art. 120 Abs. 2 IPRG), für weitere Informationen KONSUMENTENVERTRAG (INTERNATIONAL)
Tipp
Beim Wiener Kaufrecht (CISG) handelt es sich um Schweizer Recht; es kann von den Parteien ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Um im Rahmen einer Rechtswahl zugunsten des Schweizer Rechts keine Unklarheiten zu schaffen, empfiehlt sich ein ausdrücklicher Ausschluss des CISG:
„Der vorliegende Vertrag unterliegt materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts.“
Für weitere Informationen zum Wiener Kaufrecht vgl. KAUFVERTRAG (INTERNATIONAL).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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