Die Bewerbung eines leitenden Angestellten
- ist selbstverständlich vertraulich zu handhaben
- soll nicht in unteren Personalchargen, sondern auf Geschäftsleitungsstufe betreut werden.
Das Fragerecht bezieht sich
- wie üblich auf den fachlichen Bereich (Ausbildung, Wissen und Erfahrung)
- aber auch auf den persönlichen Bereich,
- da die persönlichen Qualifikationen funktionsbedingt die fachlichen übertreffen sollten
- da eine Vertrauensbasis geschaffen werden soll
- da die Unbescholtenheit zu prüfen ist
- finanzielle Lage
- familiäre Verhältnisse
- Vorstrafen
- Parteizugehörigkeit
- unübliche private Verbindungs-Mitgliedschaften
- sofern die Fragen in einem sachlichem Zusammenhang zur Funktion oder zur zu besetzenden Arbeitsstelle stehen.
Weiterführende Informationen
- Leumunds-Abklärung empfehlenswert
- Strafregisterauszug
- Leumundszeugnis
- Google-Recherche
- World-check (für Funktion in Bank- und Finanz-Branche)
- ev. Wirtschaftsrecherche (OWFI o.ä.)
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