Die Bewerbung eines leitenden Angestellten
- ist selbstverständlich vertraulich zu handhaben
- soll nicht in unteren Personalchargen, sondern auf Geschäftsleitungsstufe betreut werden.
Das Fragerecht bezieht sich
- wie üblich auf den fachlichen Bereich (Ausbildung, Wissen und Erfahrung)
- aber auch auf den persönlichen Bereich,
- da die persönlichen Qualifikationen funktionsbedingt die fachlichen übertreffen sollten
- da eine Vertrauensbasis geschaffen werden soll
- da die Unbescholtenheit zu prüfen ist
- finanzielle Lage
- familiäre Verhältnisse
- Vorstrafen
- Parteizugehörigkeit
- unübliche private Verbindungs-Mitgliedschaften
- sofern die Fragen in einem sachlichem Zusammenhang zur Funktion oder zur zu besetzenden Arbeitsstelle stehen.
Weiterführende Informationen
- Leumunds-Abklärung empfehlenswert
- Strafregisterauszug
- Leumundszeugnis
- Google-Recherche
- World-check (für Funktion in Bank- und Finanz-Branche)
- ev. Wirtschaftsrecherche (OWFI o.ä.)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitgeberweisungenEinleitung zu ArbeitgeberweisungenAutoren:ArbeitsstreitigkeitenEinleitung zu ArbeitsstreitigkeitenAutoren:Leitende AngestellteEinleitung zu leitenden Angestellten (hlA)Autoren:Einzelfirma / Einzelunternehmen ...Einleitung zu Einzelfirma / Einzelunterneh...Autoren:BetriebsordnungEinleitung zur BetriebsordnungAutoren:ArbeitgeberfürsorgeEinleitung zu Arbeitgeberfürsorge
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht