Die Entlassungsabfindung beinhaltet eine arbeitsvertragliche und/oder freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer eine Trennung in Minne ermöglichen soll.
(Quelle: www.entlassungsabfindung.ch/)
Ob und inwieweit eine Entlassungsabfindung opportun ist, hängt ab von
- der festen Anstellungsdauer bzw. der Restlaufzeit eines VR-Mandates
- den Gründen für die Demission
- vom Kadermitarbeiter selbst verschuldete Gründe
- Rücktrittsgrundlage: Führungsverantwortung
- Rücktrittsgrundlage: weder selbst verschuldet noch aus Führungsverantwortung, sondern alleine zur Presse-, Börsen- und Betriebsstabilisierung
- Wirtschafts- und Publikumsstimmungs-Lage
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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