Die Entlassungsabfindung beinhaltet eine arbeitsvertragliche und/oder freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer eine Trennung in Minne ermöglichen soll.
(Quelle: www.entlassungsabfindung.ch/)
Ob und inwieweit eine Entlassungsabfindung opportun ist, hängt ab von
- der festen Anstellungsdauer bzw. der Restlaufzeit eines VR-Mandates
- den Gründen für die Demission
- vom Kadermitarbeiter selbst verschuldete Gründe
- Rücktrittsgrundlage: Führungsverantwortung
- Rücktrittsgrundlage: weder selbst verschuldet noch aus Führungsverantwortung, sondern alleine zur Presse-, Börsen- und Betriebsstabilisierung
- Wirtschafts- und Publikumsstimmungs-Lage
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