Form
In der Regel einfache Schriftlichkeit. In bestimmten Kantonen kann die Beschwerde an untere Aufsichtsbehörden mündlich zu Protokoll erklärt werden.
Verbesserliche Fehler
- „Bei schriftlichen Eingaben, die an verbesserlichen Fehlern leiden, ist Gelegenheit zur Verbesserung zu geben“ (SchKG 32 Abs. 4).
Inhalt
Die Beschwerdeeingabe enthält in der Regel:
- Antrag
- Welche Änderungen des angefochtenen Entscheids beantragt werden.
- Antrag auf aufschiebende Wirkung der beanstandeten Massnahme
- Begründung
- Darlegung, welche Rechtssätze durch die angefochtene Verfügung verletzt werden
- Darlegung, aus welchem Grunde die Rechtssätze verletzt sind.
- Begründung der aufschiebenden Wirkung (nicht wieder gutzumachende Nachteile)
Nachträgliche Eingaben
Nachträgliche Ergänzungen und/oder Änderungen bleiben unbeachtlich, vgl. BGE 126 III 30.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:RestrukturierungEinleitung zur RestrukturierungAutoren:InsolvenzerklärungEinleitung zur InsolvenzerklärungAutoren:ForderungsanmeldungEinleitung zur ForderungsanmeldungAutoren:Zahlungsverzug / Verzug von Zahl...Einleitung zum ZahlungsverzugAutoren:KollokationsprozessEinleitung zum KollokationsprozessAutoren:KonkursalternativenEinleitung zu Konkursalternativen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht