Kurzdefinition
Konkubinat = faktische Lebensgemeinschaft
Langdefinition
Das Konkubinat ist eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau.
Der Begriff „Konkubinat“ ist damit für Paare unterschiedlichen Geschlechts besetzt. Bei Partnern desselben Geschlechts ist von (gleichgeschlechtlicher) Lebensgemeinschaft oder (gleichgeschlechtlicher) Partnerschaft zu sprechen. Es stellen sich hier jedoch dieselben Rechtsfragen wie beim Konkubinat.
Synonyme
- Ehe ohne Trauschein
- Wilde Ehe
- Stabile faktische Lebenspartnerschaft
- Eheähnliche Gemeinschaft
- Familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaft
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Konsensuale Lebensgemeinschaft
Weiblicher Lebenspartner
Lebenspartnerin = Konkubine
Männlicher Lebenspartner
Lebenspartner = Konkubinator
Lebenspartner geschlechtsneutral
Lebenspartner = Konkubinatspartner
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