- In der Schweiz wohnhafte Personen müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Geburt oder Ankunft in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen.
- Die Versicherung ist persönlich und jeder Versicherte bezahlt eine individuelle, einkommensunabhängige Prämie. Die Prämie ist abhängig von dem Versicherten, dem Wohnort und der Versicherungsform.
- Leistungen:
- bei Krankheit
- von der Unfallversicherung nicht gedecktem Unfall
- Mutterschaft
- die Kosten von ambulanten sowie Spitalbehandlungen
- vom Arzt verschriebene Medikamente.
- Die Krankenkasse ist frei wählbar. Alle Schweizer Krankenkassen finden Sie hier: krankenkasse-verleich.ch
- Der Versicherte hat sich bis zu einer jährlich begrenzten Höhe an den Kosten zu beteiligen.
Mehr Informationen zur Krankenversicherung in der Schweiz
Zugang zu den Dienstleistungen, Informationen zum Thema und Links zu offiziellen Stellen finden Sie auf ch.ch.