Die Änderungskündigung ist im Gesetz nicht geregelt, sie ist jedoch zulässig.
Der Arbeitgeber:
- kündigt dem Arbeitnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist und bietet ihm einen neuen Vertrag zu anderen Konditionen an
- bietet dem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten Konditionen an:
- stimmt der Arbeitnehmer zu, ersetzt der neue Vertrag den alten Vertrag
- stimmt der Arbeitnehmer nicht zu, gilt der bisherige Vertrag weiter; der Arbeitgeber kann jedoch den alten Arbeitsvertrag kündigen
In beiden Fällen wird der alte Arbeitsvertrag beendet. Lehnt der Arbeitnehmer den neuen Vertrag ab, ist das Arbeitsverhältnis beendet.
Weiterführende Informationen
- Änderungskuendigung | aenderungskuendigung.ch
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