Sämtliche Rechtshandlungen, welche das Vermögen der Gläubiger schädigen und in der Absicht vorgenommen wurden, diese zu benachteiligen, sind anfechtbar, soweit die Schädigungsabsicht des Schuldners für den begüns-tigten Dritten erkennbar war und diese Rechtshandlungen innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Pfändung oder Konkurseröffnung vorgenommen wurden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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