Bei Verzug des Sachverständigen bzw. Gerichtsgutachters in der Gutachtensablieferung sind folgende Sanktionen denkbar:
- Widerruf des Gutachterauftrags
- Rücktritt
- Verzicht auf Erstattung des Gutachtens
- Ersatz des Verspätungsschadens durch den Gutachter
Ersatz des Verspätungsschadens
- Haftungsvoraussetzungen
- Nur wenn der Gutachter den Verzug zu vertreten hat
- Kein Widerruf
- Kein Rücktritt
- Schadenspositionen
- Verspätungsschaden des Gerichts
- Verspätungsschaden der Parteien
- Verspätungsschaden des Gerichts
- Kosten und Auslagen aus Verspätung
- Verspätungsschaden der Parteien
- Kosten prozessualer Vorkehren
- Abmahnung von Gericht und Gerichtsgutachter
- Rechtsverzögerungsbeschwerde
- Aufsichtsbeschwerde
- Entgangener Nutzen
- Verzugszins
- Schadenszins
- Wertverminderung
- Allfälliger Verspätungsschaden auf Seite der Parteien
- Drittschadensliquidation
- Schaden aus positiver Vertragsverletzung (OR 97 Abs. 1)
- Vertrauensschaden im Rücktrittsfalle (OR 109 Abs. 2)
- Kosten prozessualer Vorkehren
- Staatshaftung für den Verspätungsschaden
- nach Verantwortlichkeitsrecht nur, wenn der Geschädigte alles unternommen hat, die rechtzeitige Erstattung des Gerichtsgutachtens zu erreichen, wie:
- ausgeschöpfte Abmahnungen
- ausgeschöpfte Rechtsverzögerungsbeschwerden
- ausgeschöpfte Aufsichtsbeschwerden
- nach Verantwortlichkeitsrecht nur, wenn der Geschädigte alles unternommen hat, die rechtzeitige Erstattung des Gerichtsgutachtens zu erreichen, wie:
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