Für einen Konkursgläubiger ist vor allem die Abtretung eines Aktivanspruchs interessant, wenn der Konkursgläubiger die Prozesschancen als gut erachtet. Bei einem Obsiegen kann er nämlich (statt sich mit einer Konkursdividende abfinden zu müssen) aus dem Prozesserlös zunächst die Prozesskosten in Abzug bringen und einen Nettoerlös bis zur Deckung seiner Konkursforderung für sich beanspruchen (lediglich ein Überschuss ist dem Konkursamt zu Handen der Konkursmasse abzuliefern). Bleibt die Durchsetzung des Aktivanspruchs nur teilweise erfolgreich oder gar erfolglos, nimmt der Konkursgläubiger mit der (ungedeckten) Konkursforderung weiterhin am Konkurs teil und erhält die auf diese entfallende Konkursdividende.
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