Grundlage
Der gültig zustande gekommene Schuldübernahmevertrag bewirkt
- Versprechens-Bindung des Schuldübernehmers gegenüber dem Gläubiger
- Verpflichtung des Schuldübernehmers, die Schuldpflicht zu übernehmen
Entschädigung
- Grundsatz
- Entgeltlichkeit der Schuldübernahme
- Ausnahme
- Unentgeltlichkeit der Schuldübernahme
- Schenkung oder
- Erbvorbezug
- Unentgeltlichkeit der Schuldübernahme
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