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Schweizer Bürgerrecht

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Arten von Einbürgerungen

Rechtsgebiet:
Schweizer Bürgerrecht
Stichworte:
Schweizer Bürgerrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das schweizerische Bürgerrecht kann im ordentlichen Verfahren (Einbürgerungs-verfahren) oder in einem erleichterten Verfahren erlangt werden.

Ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung erfolgt in zwei Stufen:

  1. Erstens braucht es eine Einbürgerungsbewilligung des Bundes
  2. Zweitens müssen die Kantone und Gemeinden den eigentlichen Einbürgerungsakt vornehmen.

Erleichterte Einbürgerung

Die erleichterte Einbürgerung unterscheidet sich von der ordentlichen dadurch, dass sie direkt von der Bundesbehörde (zuständig ist das eidg. Justiz- und Polizeidepartement) vorgenommen wird (die Kantone werden aber angehört). Zudem wird keine Einbürgerungstaxe erhoben.

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