Bei ihrer Begründung hat die SICAV zu erstellen:
- Prospekte
- Reglemente
- Statuten
Diese Dokumente sind mit dem Bewilligungsgesuch der Aufsichtsbehörde (AB) zur Genehmigung einzureichen; sie bilden Bewilligungsgrundlage. Änderungen oder Ergänzungen dieser Dokumente bedürfen ebenfalls der Bewilligung [vgl. KKV 14 Abs. 1 und 2].
Art. 14 KKV: Änderung von Organisation und Dokumenten
(Art. 16 KAG)
1 Für Änderungen in der Organisation ist eine Bewilligung der FINMA einzuholen. Der FINMA sind die Dokumente nach Artikel 7 zu unterbreiten.
2 Änderungen der Dokumente gemäss Artikel 15 des Gesetzes sind der FINMA zur Genehmigung zu unterbreiten, ausgenommen:
a. die entsprechenden Dokumente ausländischer kollektiver Kapitalanlagen;
b. die Änderung der Höhe der Kommanditsumme des Gesellschaftsvertrags der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen.
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