Grundlage
Veröffentlichungsgrundsatz und Prospektarten
Die SICAV veröffentlicht für jede kollektive Kapitalanlage einen Prospekt. Dabei wird unterschieden in
- (Voll-)Prospekt
- Vereinfachter Prospekt
Prospekt
- Inhalt
- Wiedergabe Anlagefondsreglement
- vom Bundesrat vorgeschriebene Prospektangaben
- Publikation
- Anstelle einer Verbreitung über die Printmedien kann auch der Bezugsort bekanntgegeben werden und die Prospekte interessierten Personen auf Verlangen zugesandt werden
- Abgabeort
- Nennung in jeder Werbung, wo der Prospekt erhältlich ist
- Kosten der Prospektabgabe
- unentgeltlich
- Prospektänderungen
- sind unverzüglich der FINMA einzureichen.
Vereinfachter Prospekt
- Gegenstand vereinfachter Prospekte
- Effektenfonds
- Immobilienfonds
- übrige Fonds für traditionelle Kapitalanlagen
- Mehrere Teilvermögen > mehrere Prospekte
- Inhalt
- Zusammenfassung aller wesentlichen Angaben [vgl. KAG 76 ff.]
- in einer für den Durchschnittsleser leicht verständlichen Fassung
- Keine Publikationspflicht
- Hinweispflicht in der Werbung
- Auf den vereinfachten Prospekt ist in jeder Werbung hinzuweisen
- Kosten der Prospektabgabe
- Kostenlosigkeit des Angebots eines vereinfachten Prospekts
- Prospektänderungen
- Sind spätesten mit der Veröffentlichung der FINMA zur Genehmigung einzureichen
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