Grundlage
Die SICAV hat zwingend eine Depotbank vorzusehen [vgl. KAG 114]:
Voraussetzungen
- Bewilligungs-Erfordernis
- Unabhängigkeit von Depotbank und geschäftsführenden Personen des SICAV
- Kontrollfunktion (im Gegensatz zur Depotstelle)
Funktionen
- Erfüllung technischer Aufgaben
- ev. Verwahrung des Fondsvermögens
- separate Buchführung zu Vermögen der kollektiven Kapitalanlage
- Ausgabe der Fondsanteile
- Rücknahme der Fondsanteile
- Zahlungsverkehr-Abwicklung
- Ausschüttungen
- Kontrollaufgaben
- Kontrolle der Einhaltung von Gesetz und Anlagefondsreglement durch die Fondsleitung
- Anlageentscheide
- Risikomanagement
- Berechnung der Werthaltigkeit der Fondsanteile
- Gewinnverwendung
- Interessewahrung für die Anleger
- Kontrolle der Einhaltung von Gesetz und Anlagefondsreglement durch die Fondsleitung
- ev. Übertragung weiterer Aufgaben, kraft Vereinbarung
Meldepflicht bei Depotvertragskündigung
- Aufsichtsbehörde
- Revisionsstelle
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