Interessengruppen
Die Personalmassnahme und insbesondere die Art ihrer Umsetzung haben Reflexwirkungen auf das Image der Unternehmung für Dritte:
- betroffene Mitarbeiter und deren Familien
- verbleibende Mitarbeiter
- Kunden
- Lieferanten/Dienstleister
- Aktionäre/Investoren
- Kreditgebende Banken
- Arbeitsmarkt (employment branding)
- Politik
- ggf. Börse
- ev. Wirtschaftslage
- ev. Branche
- Behörden
- AWA (Massenentlassung)
- RAV
- seco
- Steuerbehörden
- uam.
Betroffene Gesetze
Je nach Art der Personalmassnahme müssen mehr oder weniger Gesetze und Verordnungen beachtet werden. Berührungspunkte entstehen meistens zu folgenden Erlassen:
- OR
- ArG
- DatenschutzG
- GAV
- SchKG
- StGB
- UVG
- AHVG
- BVG
- AVIG / AVIV
- Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern