Es geht um die soziale Verantwortung: Sozialpläne sollen helfen, die Folgen von Personalabbau- oder Personalrestrukturierungs-Massnahmen auf die betroffenen Mitarbeitern zu mildern (soziale Abfederung) und sie bei der Neuorientierung zu unterstützen (Re-Integration).
Grundpfeiler des Sozialplans:
- Soziale Abfederung
- Re-Integration.
Literatur
- GEISER THOMAS / MÜLLER ROLAND / PÄRLI KURT, Arbeitsrecht in der Schweiz, 4. Auflage, Bern 2019, Rz 599b, S. 266
Judikatur
- BGE 133 III 213, Erw. 4.3