- Allgemeines
- Geltungsbereich
- Definition des Spesenbegriffs
- Grundsatz der Spesenrückerstattung
- Fahrtkosten
- Bahnreisen
- Tram- und Busfahrten
- Flugzeug
- Dienstfahrten mit Privatwagen/Taxi
- Geschäftswagen
- Verpflegungskosten
- Übernachtungskosten
- Hotelkosten
- Private Übernachtung
- Übrige Kosten
- Repräsentationsausgaben
- Kleinausgaben
- Kreditkarten
- Administrative Bestimmungen
- Spesenabrechnung und Visum
- Spesenrückerstattung
- Gültigkeit
- Inkrafttreten
Zusatz-Spesenreglement für leitendes Personal
- Grundsatz
- leitende Angestellte
- Pauschalspesen
- Höhe der Pauschalspesen bei 100% Beschäftigungsgrad
- Gültigkeit
- Inkrafttreten
Tipp für den Arbeitgeber:
Es empfiehlt sich am Ende jeden Personalreglements folgenden Schlusssatz zu setzen:
«Für nicht geregelte Sachverhalte gelten die Bestimmungen des OR und des ArG.»
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Arbeit auf AbrufEinleitung zur Arbeit auf AbrufAutoren:Entlassung / KündigungEinleitung zur Entlassung / KündigungAutoren:ÄnderungskündigungEinleitung zur ÄnderungskündigungAutoren:Kündigung ArbeitsvertragEinleitung zur Kündigung ArbeitsvertragAutoren:Job SharingEinleitung zum Job SharingAutoren:Personalverleih / TemporärarbeitEinleitung zu Personalverleih / Temporärar...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht