Bei einer Steuerhinterziehung oder einem Steuerbetrug liegt stets auch eine Verletzung von Verfahrenspflichten vor.
Die Strafbarkeit aus Verletzung der Verfahrenspflichten (Steuerwiderhandlung) steht wie folgt im Verhältnis zur Strafbarkeit von Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug:
- Grundsatz / unechte Konkurrenz
- Der Straftatbestand aus Steuerwiderhandlung wird durch die Steuerhinterziehung oder den Steuerbetrug konsumiert (unechte Konkurrenz)
- Ausnahme / echte Konkurrenz
- Wurde die Steuerhinterziehung oder der Steuerbetrug erst nach Ausfällung einer Strafe für die Steuerwiderhandlung festgestellt, liegt keine Konsumation vor
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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