Die üble Nachrede gehört zu den Ehrverletzungsdelikten. Ehrverletzungsdelikte schützen vor Eingriffen in die Ehre.
Unter Ehre versteht man den Ruf einer Person, ein ehrbarer Mensch zu sein und bei anderen als solcher bewertet zu werden, d. h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt.
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