Der Widerruf der Liquidation durch die Generalversammlung bei einer Gesellschaft mit noch verwertbaren Aktiven ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Zu diesen Voraussetzungen zählen:
- Gesellschaft muss noch über ihr unverteiltes Gesellschaftsvermögen verfügen können
- Es darf noch nicht mit der Verteilung des Gesellschaftsvermögens begonnen worden sein.
- Schutzwürdiges Interesse an der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit der Gesellschaft
- Es darf sich nicht um einen blossen Aktienmantel handeln.
Judikatur
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