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Unternehmensliquidation

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Bestätigung der Steuerbehörden

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Bestätigung der Steuerbehörden, dass die Steuerforderungen erfüllt oder sichergestellt sind, ist eine der Voraussetzungen für die Anmeldung der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, und zwar

  • eidg. Steuerbehörden
  • kantonalen Steuerbehörden.

Es werden fällig spätestens mit der Löschungsanmeldung:

  • die direkten Bundessteuern
  • je nach gesetzlicher Grundlage auch kantonale Steuern.

Bei mangelhafter Steuertilgungsplanung können Steuerforderungen für den oder die Liquidatoren zum Problem werden (» Liquidatorenhaftung).

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