Wer den Tatbestand der Verleumdung erfüllt, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Wer planmässig Verleumdungen in die Welt setzt, dem droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen. Die Höhe des Tagessatzes ist vom Einkommen des Täters abhängig.
Strafmilderung bei Rückzug
Zieht der Täter seine verleumderischen Äusserungen vor dem Strafrichter als unwahr zurück, so kann der Strafrichter eine mildere Strafe aussprechen.
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