Neben dem Strafrecht bietet auch das das Zivilrecht Möglichkeiten, sich gegen ehr- und damit persönlichkeitsverletzende Verleumdung zur Wehr zu setzen. Der Betroffene kann dabei straf- oder zivilrechtlich oder straf- und zivilrechtlich vorgehen.
Das Zivilrecht sieht eine Vielzahl von Reaktionsmöglichkeiten und Ansprüchen vor.
Übersicht Straf- / Zivilrecht
Strafrecht
- Führt zu Strafen und Massnahmen
- Durchsetzung des Strafanspruchs durch Strafanzeige oder Strafantrag
- Auch gegen unbekannte
Zivilrecht
- Führt zu Schadenersatz oder anderen Massnahmen
- Durchsetzung des Zivilanspruchs durch Klage des Geschädigten
- Nur gegen bekannte Gegenparteien möglich
- Rechtsbehelfe und Klagen:
- Unterlassungsklage
- Feststellungsklage
- Beseitigungsklage
- Begehren um Berichtigung und Urteilspublikation
- Gegendarstellungsrecht
- Finanzieller Ausgleich: Klage auf Schadenersatz, Genugtuung, Gewinnherausgabe
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