Bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Leistungsänderungen können auf folgenden Ursachen beruhen:
- Veränderung bei einer der Vertragsparteien
- Veränderung bei einer Drittpartei
- Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einer Partei
- Projektänderung des Leistungsempfängers
- Projektänderung beiderseits
- Änderung der Bedürfnisse
- Änderung der technischen Voraussetzungen
- Änderung des wirtschaftlichen Umfeldes
- Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen
Als Reaktion für geänderte Rahmenbedingungen sind denkbar:
- Technische Vorgaben
- Erhöhung Qualitätsstandard
- Reduktion Qualitätsstandard
- Finanzielle Bedingungen
- Preiszuschlag
- Preisreduktion
- Terminplan
- Herausschiebung Ablieferungszeitpunkt
- Verkürzung der Ablieferung
- Einführung von Teilabnahmen
- Kommunikation
- intern
- extern (Lieferanten, Kunden, Presse)
Ein Eingehen auf das Anliegen einer Partei mit veränderter Situation hat zur Folge:
- Nachverhandlungen
- Zugeständnisse
- Agenda des Veränderungsbedarfs
- Kontrolle, ob durch die Änderungen die Leistungs-/Gegenleistungs-Balance aus den Fugen gerät
- Änderungsvereinbarung
- Dokumentierung und Archivierung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.