- Keine freie Widerrufbarkeit analog dem Auftragsrecht (OR 404).
- Zeitlich befristete Verträge enden mit Ablauf der Frist. Wird das Verhältnis stillschweigend fortgesetzt, so gilt es als für die gleiche Zeitspanne erneuert.
- Unbefristete Verträge können ordentlich gekündigt werden (OR 418 q). Wenn der Vertrag für länger als ein Jahr abgeschlossen wurde, so gilt die Kündigungsfrist von OR 418qII auf Ende des folgenden Kalendermonats. Diese Kündigungsfrist ist einseitig zwingend, kann also nur verlängert werden.
- Eine außerordentliche Beendigung ist möglich (OR 418 r), sofern ein wichtiger Grund (i.S.v. OR 337) vorliegt und die Fortsetzung damit für die kündigende Partei als unzumutbar erscheint. Der Agent hat dann Anspruch auf einen Schadenersatz in der Höhe des hypothetischen Einkommens, das er während der Kündigungsfrist erzielt hätte.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Landwirtschaftliche PachtEinleitung zur landwirtschaftlichen PachtAutoren:EigentumsvorbehaltEinleitung zum EigentumsvorbehaltAutoren:Sicherheiten / SicherungsmittelEinleitung zu Sicherheiten / SicherungsmittelAutoren:ForfaitierungEinleitung zur ForfaitierungAutoren:FaustpfandrechtEinleitung zum FaustpfandrechtAutoren:Domain-VerpachtungEinleitung zur Domain-Verpachtung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht