Die Schweiz hat ein aktualisiertes und unbürokratisches Verzollungsverfahren. Es ist jedoch zu erwarten, dass auf Druck der USA und EU auch in der Schweiz ein Zollvereinheitlichungsprogramm (CSP) eingeführt wird. Zentrales Element dieses CSP ist die Schaffung eines Status des sog. „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (ZWB) nach dem Vorbild der in den USA bereits existierenden Zertifikaten; der Status des ZWB muss beantragt und nach umfangreichen Prüfungen den dann als zuverlässig und sicher geltenden Marktteilnehmern verliehen werden. Ziele sind zeitliche und finanzielle Einsparungen durch Reduktion der Kontrollen. – Die Zollgesetzgebung wird sich also rollend auf die Bedürfnisse des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und der Staaten anpassen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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