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Social Media: Kein neuer Regelungsbedarf

Datum:
20.06.2017
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Internetrecht
Stichworte:
Social Media
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zweite Standortbestimmung des Bundesrates

Der Bundesrat hat drei nach seiner ersten Standortbestimmung zur rechtlichen Basis für Social Media eine neue Standortbestimmung vorgenommen. Er kam zum Schluss, dass im gegenwärtigen Zeitpunkt kein Bedarf für neue Regulierungsmassnahmen bestehe.

Dabei hat er die nach der ersten Standortbestimmung angestossenen Regulierungsvorhaben mit Social Media-Bezug, die die Sicherheit der Nutzer von sozialen Netzwerken mittelfristig verbessern sollen, berücksichtigt:

  • Datenschutz
    • Revision Datenschutzgesetz (DSG), zB
      • Pflicht zum Datenschutz durch Technik
      • Ausbau der Sorgfaltspflichten bei der Datenbearbeitung
  • Jugendschutz
    • Gesetzgebungsprojekt „Jugend und Medien“
      • Regelung von Alterskennzeichnungen
      • Abgabebeschränkungen für Games und Videos
  • Telekommunikation
    • Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
      • Vorgaben für eine Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes
      • Pflicht von Fernmeldedienstanbietern beim Verkauf von Mobilfunk- und Internetabonnements zu einem
        • Beratungsangebot über die Möglichkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  • Sicherheit
    • Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und Erlass des neuen Nachrichtendienstgesetzes (NDG)
      • Möglichkeit des Staates (ab voraussichtlich 2018) zur Identifizierung und Überwachung von Personen auf grösseren Social-Media-Plattformen zur Wahrung wichtiger Landesinteressen.

Diese Massnahmen würden den Schutz für die Nutzenden von sozialen Netzwerken in der Schweiz mittelfristig verbessern. Zudem seien die Entwicklungen, auch auf internationaler Ebene, weiter zu beobachten.

Der Bundesrat hielt weiter fest, dass die internationale Rechtsdurchsetzung weiterhin schwierig sei. Die laufenden Bestrebungen auf internationaler Ebene, hier eine praxisgerechte Lösung zu finden, würden deshalb von der Schweiz mit Nachdruck vorangetrieben.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 10.05.2017

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