Sie haben ein (Rechts-)Problem und wissen nicht, wie Sie es lösen sollen.
HANDELN
Handeln Sie proaktiv statt reaktiv: Gehen Sie die Sache an, werden Sie zum „Problem-Piloten“. Je länger Sie die Sache hinausschieben, desto eher werden Sie zum „Passagier“ der Sache.
ZEITFAKTOR
Je länger Sie zur Problemlösung Zeit haben, desto eher können Sie (oder Ihr Rechtsanwalt) ein Konzept entwickeln und die Sache nicht als Bittsteller angehen.
SICH INFORMIEREN
Je mehr Informationen Sie zusammentragen können, desto eher können Sie sich selber ein verlässliches Bild der Sache machen, denn den Entscheid nimmt Ihnen kein (Rechts-)Berater bzw. -Vertreter ab.
SICH ERLEICHTERUNG VERSCHAFFEN
Problemlösungsideen und -konzepte geben extern Sicherheit und innere Ruhe, was zugleich zu einem Abbau der Emotionen führt.
„GO“!
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Die Beratungversteht sich in der Regel als Ablaufprozess, in welchem der Ratsuchende den Berater über seinen Beratungswunsch bzw. sein Problem informiert und der Berater sich durch Interaktion über nicht erwähnte, aber entscheidungsrelevante Sachverhaltsdetails mehr Klarheit verschafft, um dem Ratsuchenden die Entscheidungsalternativen, die Entwicklungsperspektiven und die Bewältigungsmöglichkeiten, unter Angabe von Chancen-/Risiken und des Kosten- und Nutzenverhältnisses, vorzuschlagen, wobei der Vorgehensentscheid immer beim Ratsuchenden bleibt.
Beraten oder vertreten lassen
Wer in der Schweiz beraten darf, ist im Allgemeinen nicht gesetzlich geregelt:
Rechtsberatung und Vertretung
Grundsätzlich darf jeder beraten; es gelten die auftragsrechtlichen Regeln, wonach jemand nur bei entsprechender Ausbildung und Erfahrung ein Mandat annehmen sollte (Vermeidung eines Übernahmeverschuldens) und dabei zur getreuen bzw. sorgfältigen Ausführung verpflichtet ist
Sie haben einen Anspruch und möchten diesen – aus welchen Gründen auch immer – nicht sofort durchsetzen bzw. nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist verfolgen:
Anspruchs-Befristung
Verjährung und Verwirkung handeln davon, dass aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens Ansprüche – Ausnahmen vorbehalten – nur während einer bestimmten Dauer durchgesetzt werden können; sie unterliegen der Entkräftung durch Zeitablauf. Dabei gibt es zwei Arten von Zeitablauf
Verjährung: Unterbrechung und dadurch Verlängerung möglich; Verjährung muss vom Schuldner geltend gemacht werden
Verwirkung: Fixe Frist, ohne Verlängerungsmöglichkeit; der Fristablauf führt zum Rechtsverlust; Verwirkung wird von Amtes wegen berücksichtigt
Achtung: Befassen Sie sich daher bitte zuerst mit dem Unterschied von Verwirkung und Verjährung
Der vertraglich Bevollmächtigte hat sich bei der Stellvertretung einerseits auf einen internen Auftrag bzw. eine Weisung und andererseits zur externen Legitimation auf eine Vollmacht zu stützen.
Der Organvertreter (zeichnungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied (VR), Geschäftsführer, Prokurist etc.) sollte sich auf einen internen Beschluss (interne Willensbildung) stützen und auf die Zeichnungsberechtigung gemäss Handelsregister (Einzelzeichnungsberechtigung oder bei Kollektivunterschrift auf die Mitwirkung / Mitunterzeichnung eines ebenso Berechtigten) achten.
Schlichten
Die Schlichtung bedeutet zwischen streitenden Parteien vermitteln oder durch die Vermittlung einen Streit beilegen, allenfalls unter Zuhilfenahme der Mediation.
Schlichten
Sie sind sich mit einer Gegenpartei nicht einig, wollen (noch) nicht prozessieren und suchen nach einer aussergerichtlichen Konfliktlösung. – Konsultieren Sie hiezu:
Die Interessenvertretung (zB in einem Zivil-, Verwaltungs- oder Strafprozess etc.) erfordert voraus die Beratung und anschliessend die definierte bzw. beauftragte Verfahrensvertretung durch den mandatierten Vertreter (Anwalt oder Strafverteidiger).
Prozessieren
Sie wollen klagen, weil Ihre Gegenpartei nicht freiwillig leistet, oder Sie sind bereits beklagt und wollen die unberechtigte Klage abwehren:
Prozessieren will gut überlegen sein, sind doch der damit verbundene psychische Stress, die Chancen und Risiken sowie das Kosten- und Nutzenverhältnis zu beachten:
Zwangsvollstreckung von Geldforderungen (Betreibung)
Ansprüche, welche auf eine Geldzahlung oder eine Sicherheitsleistung gerichtet sind, müssen mittels Betreibung nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) durchgesetzt werden. Die Schuldbetreibung wird mit dem Betreibungsbegehren, aufgrund dessen das Betreibungsamt dem Schuldner den Zahlungsbefehl zustellt; erhebt der Betreibungsschuldner keinen Rechtsvorschlag oder beseitigt der Gläubiger diesen, wird die Betreibung meist auf dem Wege der Pfändung oder der Pfandverwertung oder des Konkurses fortgesetzt. Der Gläubiger und / oder das Betreibungsamt bestimmen grundsätzlich, welche Betreibungsart anwendbar ist.
Betreiben
Sie haben eine Forderung, der Schuldner bezahlt nicht, Sie wollen ihn betreiben resp. Sie haben ihn bereits betrieben und er wehrt sich im Betreibungsverfahren.
Oder: Sie sind zu Unrecht betrieben worden und wollen sich dagegen wehren:
DIY ist die englische Phrase «Mach es selbst». Mit der Phrase sind grundsätzlich Tätigkeiten gemeint, die sich von Amateuren ohne professionelle Hilfe ausführen lassen.
Im Rechtsbereich ist für juristische Laien Vorsicht geboten; es gibt (Bagatell-)Sachverhalte und Möglichkeiten, die der betroffene Laie unter Anleitung des Beratungsprofis oder dessen partieller Mitwirkung (Tipps oder Ghostwriting) erledigen kann.
Bei komplexen Verhältnissen oder solchen mit hohem Interessen- oder Streitwert empfiehlt sich indessen der Beizug eines Experten.
Die Kunst der Vertragsredaktion besteht darin, die Rechte und Pflichten beider Parteien möglichst präzise, gleichzeitig aber kurz, prägnant und widerspruchsfrei.
Einfachere, kurze Verträge lassen sich oft Rechtslaien, zB auch unter Zuhilfenahme von Vorlagen und Mustern, bewerkstelligen.
Für die Verhandlung und Vertragsredaktion komplexerer Vertragsverhältnisse ist in jedem Fall fachkundige Hilfe beizuziehen.
Berater-Begleitung
am Anfang als Strategie und Taktikberater
partielle Mitwirkung als Ghostwriter
regelmässiger Austausch mit Berater (Herstellung des Informationsgleichstands), für rechtzeitige bzw. zeitnahe Entscheide und Massnahmen
Beizug des Beraters als Vertreter zur Vollvertretung im richtigen Moment.
Die Erfahrung der Praktiker ist, dass das „Recht“ als unangenehme Begleiterscheinung wahrgenommen und im geschäftlichen Alltag als Stör- und Risikofaktor empfunden wird.
Private und Unternehmen sollten das Verständnis dafür aufzubringen, dass das Recht als ein für sie relevanter Aspekt der Realität ist und, dass den Chancen – wie immer – auch Risiken (Gefahr, Exposition, Wagnis etc.) gegenüberstehen, die es
Am Anfang muss immer das Bewusstsein um die Unumgehbarkeit des Rechts stehen. Die Unabdingbarkeit des Rechts bei Strategie und Taktik im Unternehmen gilt als anerkannt.
Jedes grössere Unternehmen hat für die Unterstützung der Geschäftsleitung für die Wahrnehmung der Führungsverantwortung im Bereich Recht einen sog. „Rechtsdienst“.
Legal Auditing = Prüfung externer Fachleute im Auftrag der Unternehmensleitung, ob im Unternehmen – generell oder in bestimmten Bereichen – Recht und Ordnung (Legal Controlling als System) nach den Regeln der Kunst eingehalten werden
Unter diesem Titel hat das Legal Controlling in der Regel Verstösse eigener Mitarbeiter gegen Gesetze, Verordnungen, Reglemente oder Weisungen zu prüfen, zu beurteilen und zu melden bzw. anzuzeigen
Das Legal Risk Management ist ein Hilfsmittel zur Vermeidung oder Beschränkung von Risiken bzw. zur Abwehr von Gefahren bei der Wahrnehmung unternehmerischer Chancen.
Der Entscheid, ob eine Beratungs- oder Vertretungssache mit internem Rechtsdienst oder extern durch aussenstehende Rechtsanwälte abgewickelt werden soll, untersteht den nachfolgenden Beurteilungsgrundlagen:
Der Tagessatz entspricht 8 Arbeitsstunden.
Die Parteien sind in der Tarifgestaltung frei; für Prozessmandate bestehen indessen in einzelnen Kantonen Prozesstarife, die als Zwangstarige ausgestaltet sind.
Die Anforderung an die Auswahl, Instruktion und Ueberwachung eines Beraters können sich an der sog. Geschäftsherrenhaftung des Geschäftsherrn für Hilfspersonen bei ihren geschäftlichen Verrichtungen orientieren:
Unsere wirtschaftsorientierte Anwaltskanzlei ist überregional und international beratend und prozessual tätig. Wir berücksichtigen dabei stets die betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und organisatorischen Aspekte. Der multidisziplinäre Ansatz und unser Streben nach pragmatischen Lösungen generieren unseren Kunden einen Mehrwert. Wir freuen uns, Unternehmen, Ämtern, Gemeinwesen und Privatpersonen unsere Dienstleistungen anzubieten.
• Wirtschaftsberatung
• Steuer- und Rechtsberatung
• Dienstleistungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
• Inkasso
• Immobilienberatung und -verwaltung
• Erledigung von Krisenmanagement-Mandaten
• Übernahme von Konkursverwaltungen, Sachwalter- und Liquidatoren-Mandaten
• allgemeine Treuhandgeschäfte
Unser Unternehmen erbringt ferner Dienstleistungen in der Standort- und Marketingberatung sowie der Messe- und Seminarorganisation.
F+W Communications ist eine PR- und Kommunikationsagentur mit Full-Service. In über 30 Jahren haben wir ein breites Leistungsangebot in allen Bereichen der Unternehmenskommunikation aufgebaut. Unsere Kommunikationslösungen umfassen die verschiedensten Bereiche der Kommunikation vom Markenaufbau zur Corporate Identity, über wirksame Medienarbeit bis zu Beratungen in allen Bereichen der Corporate Communication inklusive Event- und Projektmanagement. Wir beraten Sie ebenso im Bereich Online- und Social Media Marketing.