Lawadvice

Guidelines

Sie haben einย (Rechts-)Problemย und wissen nicht, wie Sie es lรถsen sollen.

  • HANDELN
    • Handeln Sie proaktiv statt reaktiv:ย Gehen Sie die Sache an, werden Sie zum โ€žProblem-Pilotenโ€œ. Je lรคnger Sie die Sache hinausschieben, desto eher werden Sie zum โ€žPassagierโ€œ der Sache.
  • ZEITFAKTOR
    • Je lรคnger Sie zur Problemlรถsungย Zeitย haben, desto eher kรถnnen Sie (oder Ihr Rechtsanwalt) ein Konzept entwickeln und die Sache nicht als Bittsteller angehen.
  • SICH INFORMIEREN
    • Je mehrย Informationenย Sie zusammentragen kรถnnen, desto eher kรถnnen Sie sich selber ein verlรคssliches Bild der Sache machen, denn den Entscheid nimmt Ihnen kein (Rechts-)Berater bzw. -Vertreter ab.
  • SICH ERLEICHTERUNG VERSCHAFFEN
    • Problemlรถsungsideen und -konzepte gebenย extern Sicherheit und innere Ruhe, was zugleich zu einem Abbau der Emotionen fรผhrt.
  • โ€žGOโ€œ!

Beratung

  • Die Beratungversteht sich in der Regel als Ablaufprozess, in welchem der Ratsuchende den Berater รผber seinen Beratungswunsch bzw. sein Problem informiert und der Berater sich durch Interaktion รผber nicht erwรคhnte, aber entscheidungsrelevante Sachverhaltsdetails mehr Klarheit verschafft, um dem Ratsuchenden die Entscheidungsalternativen, die Entwicklungsperspektiven und die Bewรคltigungsmรถglichkeiten, unter Angabe von Chancen-/Risiken und des Kosten- und Nutzenverhรคltnisses, vorzuschlagen, wobei der Vorgehensentscheid immer beim Ratsuchenden bleibt.

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    Vertretung

    • Stellvertreter
      • Der vertraglich Bevollmรคchtigte hat sich bei der Stellvertretung einerseits auf einen internen Auftrag bzw. eine Weisung und andererseits zur externen Legitimation auf eine Vollmacht zu stรผtzen.
    • Organvertreter
      • Der Organvertreter (zeichnungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied (VR), Geschรคftsfรผhrer, Prokurist etc.) sollte sich auf einen internen Beschluss (interne Willensbildung) stรผtzen und auf die Zeichnungsberechtigung gemรคss Handelsregister (Einzelzeichnungsberechtigung oder bei Kollektivunterschrift auf die Mitwirkung / Mitunterzeichnung eines ebenso Berechtigten) achten.

    Schlichten

    • Die Schlichtung bedeutet zwischen streitenden Parteien vermitteln oder durch die Vermittlung einen Streit beilegen, allenfalls unter Zuhilfenahme der Mediation.

    Prozessfรผhrung

    • Die Interessenvertretung (zB in einem Zivil-, Verwaltungs- oder Strafprozess etc.) erfordert voraus die Beratung und anschliessend die definierte bzw. beauftragte Verfahrensvertretung durch den mandatierten Vertreter (Anwalt oder Strafverteidiger).

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      Zwangsvollstreckung von Geldforderungen (Betreibung)

      • Ansprรผche, welche auf eine Geldzahlung oder eine Sicherheitsleistung gerichtet sind, mรผssen mittels Betreibung nach dem Bundesgesetz รผber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) durchgesetzt werden. Die Schuldbetreibung wird mit dem Betreibungsbegehren, aufgrund dessen das Betreibungsamt dem Schuldner den Zahlungsbefehl zustellt; erhebt der Betreibungsschuldner keinen Rechtsvorschlag oder beseitigt der Glรคubiger diesen, wird die Betreibung meist auf dem Wege der Pfรคndung oder der Pfandverwertung oder des Konkurses fortgesetzt. Der Glรคubiger und / oder das Betreibungsamt bestimmen grundsรคtzlich, welche Betreibungsart anwendbar ist.

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        Do it Yourself (DIY oder D.I.Y.)

        • Allgemein
          • DIY ist die englische Phrase ยซMach es selbstยป. Mit der Phrase sind grundsรคtzlich Tรคtigkeiten gemeint, die sich von Amateuren ohne professionelle Hilfe ausfรผhren lassen.
          • Im Rechtsbereich ist fรผr juristische Laien Vorsicht geboten; es gibt (Bagatell-)Sachverhalte und Mรถglichkeiten, die der betroffene Laie unter Anleitung des Beratungsprofis oder dessen partieller Mitwirkung (Tipps oder Ghostwriting) erledigen kann.
          • Bei komplexen Verhรคltnissen oder solchen mit hohem Interessen- oder Streitwert empfiehlt sich indessen der Beizug eines Experten.
        • Vertragsredaktion
          • Die Kunst derย Vertragsredaktion besteht darin, die Rechte und Pflichten beider Parteien mรถglichst prรคzise, gleichzeitig aber kurz, prรคgnant und widerspruchsfrei.
          • Einfachere, kurze Vertrรคge lassen sich oft Rechtslaien, zB auch unter Zuhilfenahme von Vorlagen und Mustern, bewerkstelligen.
          • Fรผr die Verhandlung und Vertragsredaktion komplexerer Vertragsverhรคltnisse ist in jedem Fall fachkundige Hilfe beizuziehen.
        • Berater-Begleitung
          • am Anfang als Strategie und Taktikberater
          • partielle Mitwirkung als Ghostwriter
          • regelmรคssiger Austausch mit Berater (Herstellung des Informationsgleichstands), fรผr rechtzeitige bzw. zeitnahe Entscheide und Massnahmen
          • Beizug des Beraters als Vertreter zur Vollvertretung im richtigen Moment.

        Tipps fรผr Unternehmensjuristen

        Tipps fรผr die Anwaltsmandatierung

        Tipps fรผr die Beraterwahl