Lawadvice

Guidelines

Sie haben ein (Rechts-)Problem und wissen nicht, wie Sie es lösen sollen.

  • HANDELN
    • Handeln Sie proaktiv statt reaktiv: Gehen Sie die Sache an, werden Sie zum „Problem-Piloten“. Je länger Sie die Sache hinausschieben, desto eher werden Sie zum „Passagier“ der Sache.
  • ZEITFAKTOR
    • Je länger Sie zur Problemlösung Zeit haben, desto eher können Sie (oder Ihr Rechtsanwalt) ein Konzept entwickeln und die Sache nicht als Bittsteller angehen.
  • SICH INFORMIEREN
    • Je mehr Informationen Sie zusammentragen können, desto eher können Sie sich selber ein verlässliches Bild der Sache machen, denn den Entscheid nimmt Ihnen kein (Rechts-)Berater bzw. -Vertreter ab.
  • SICH ERLEICHTERUNG VERSCHAFFEN
    • Problemlösungsideen und -konzepte geben extern Sicherheit und innere Ruhe, was zugleich zu einem Abbau der Emotionen führt.
  • „GO“!

Beratung

  • Die Beratungversteht sich in der Regel als Ablaufprozess, in welchem der Ratsuchende den Berater über seinen Beratungswunsch bzw. sein Problem informiert und der Berater sich durch Interaktion über nicht erwähnte, aber entscheidungsrelevante Sachverhaltsdetails mehr Klarheit verschafft, um dem Ratsuchenden die Entscheidungsalternativen, die Entwicklungsperspektiven und die Bewältigungsmöglichkeiten, unter Angabe von Chancen-/Risiken und des Kosten- und Nutzenverhältnisses, vorzuschlagen, wobei der Vorgehensentscheid immer beim Ratsuchenden bleibt.

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    Vertretung

    • Stellvertreter
      • Der vertraglich Bevollmächtigte hat sich bei der Stellvertretung einerseits auf einen internen Auftrag bzw. eine Weisung und andererseits zur externen Legitimation auf eine Vollmacht zu stützen.
    • Organvertreter
      • Der Organvertreter (zeichnungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied (VR), Geschäftsführer, Prokurist etc.) sollte sich auf einen internen Beschluss (interne Willensbildung) stützen und auf die Zeichnungsberechtigung gemäss Handelsregister (Einzelzeichnungsberechtigung oder bei Kollektivunterschrift auf die Mitwirkung / Mitunterzeichnung eines ebenso Berechtigten) achten.

    Schlichten

    • Die Schlichtung bedeutet zwischen streitenden Parteien vermitteln oder durch die Vermittlung einen Streit beilegen, allenfalls unter Zuhilfenahme der Mediation.

    Prozessführung

    • Die Interessenvertretung (zB in einem Zivil-, Verwaltungs- oder Strafprozess etc.) erfordert voraus die Beratung und anschliessend die definierte bzw. beauftragte Verfahrensvertretung durch den mandatierten Vertreter (Anwalt oder Strafverteidiger).

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      Zwangsvollstreckung von Geldforderungen (Betreibung)

      • Ansprüche, welche auf eine Geldzahlung oder eine Sicherheitsleistung gerichtet sind, müssen mittels Betreibung nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) durchgesetzt werden. Die Schuldbetreibung wird mit dem Betreibungsbegehren, aufgrund dessen das Betreibungsamt dem Schuldner den Zahlungsbefehl zustellt; erhebt der Betreibungsschuldner keinen Rechtsvorschlag oder beseitigt der Gläubiger diesen, wird die Betreibung meist auf dem Wege der Pfändung oder der Pfandverwertung oder des Konkurses fortgesetzt. Der Gläubiger und / oder das Betreibungsamt bestimmen grundsätzlich, welche Betreibungsart anwendbar ist.

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        Do it Yourself (DIY oder D.I.Y.)

        • Allgemein
          • DIY ist die englische Phrase «Mach es selbst». Mit der Phrase sind grundsätzlich Tätigkeiten gemeint, die sich von Amateuren ohne professionelle Hilfe ausführen lassen.
          • Im Rechtsbereich ist für juristische Laien Vorsicht geboten; es gibt (Bagatell-)Sachverhalte und Möglichkeiten, die der betroffene Laie unter Anleitung des Beratungsprofis oder dessen partieller Mitwirkung (Tipps oder Ghostwriting) erledigen kann.
          • Bei komplexen Verhältnissen oder solchen mit hohem Interessen- oder Streitwert empfiehlt sich indessen der Beizug eines Experten.
        • Vertragsredaktion
          • Die Kunst der Vertragsredaktion besteht darin, die Rechte und Pflichten beider Parteien möglichst präzise, gleichzeitig aber kurz, prägnant und widerspruchsfrei.
          • Einfachere, kurze Verträge lassen sich oft Rechtslaien, zB auch unter Zuhilfenahme von Vorlagen und Mustern, bewerkstelligen.
          • Für die Verhandlung und Vertragsredaktion komplexerer Vertragsverhältnisse ist in jedem Fall fachkundige Hilfe beizuziehen.
        • Berater-Begleitung
          • am Anfang als Strategie und Taktikberater
          • partielle Mitwirkung als Ghostwriter
          • regelmässiger Austausch mit Berater (Herstellung des Informationsgleichstands), für rechtzeitige bzw. zeitnahe Entscheide und Massnahmen
          • Beizug des Beraters als Vertreter zur Vollvertretung im richtigen Moment.

        Tipps für Unternehmensjuristen

        Tipps für die Anwaltsmandatierung

        Tipps für die Beraterwahl