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Arbeitsrecht

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Flankierende Massnahmen: Bekämpfung von Lohndumping und Schwarzarbeit

Datum:
07.08.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Entsenderecht, Flankierende Massnahmen, Lohndruck, Lohndumping, Missbrauchsbekämpfung, Schwarzarbeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Umsetzungsbericht nach 10 Jahren seit Inkraftsetzung

Ausgangslage

In der titulierten Thematik sind folgende Erlasse massgebend:

  • Flankierenden Massnahmen (FLAM; seit 15 Jahren in Kraft)
  • Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA; seit 10 Jahren in Kraft).

Folgende Berichte zeigen auf, dass die Kontrolldichte 2017 erheblich war:

  • Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union
  • Bericht über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit.

Lohnunterbietungen bzw. Schwarzarbeit wurden effektiv bekämpft und Kontrollen erfolgten da, wo das Risiko von Verstössen am höchsten war.

Schwarzarbeitsbekämpfung

Die Daten der Bekämpfung von Schwarzarbeit für 2017:

  • Betriebskontrollen
    • 11’971 (unverändert)
  • Personenkontrollen
    • 36’072 (+ 2 %)
  • Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit (kantonale Kontrollorgane)
    • 13‘359 (- 12 %)
  • Massnahmen und verhängte Sanktionen
    • 3’034 (-10%)
  • Zahl der Arbeitgeber, die die Löhne im vereinfachten Verfahren abrechnen
    • 70‘000 (+ 15 %)
  • Abrechnung der Löhne und Beiträge der ca. 69 000 Arbeitnehmer über dieses Verfahren
    • CHF 28 Mio.
  • Schwarzarbeitsverfolgung heute
    • etabliert, koordiniert und risikobasiert.

Quelle: BGSA-Bericht 2017

Quelle: BGSA-Bericht 2017

Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr

Die Daten aus der Umsetzung flankierender Massnahmen (FLAM) für 2017:

Vollzugsorgane

  • Prüfung der Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen
    • Personen
      • 170 000 Personen
    • Unternehmen
      • mehr als 44 000
        • Schweizerarbeitgeber
          • 7% der Schweizer Arbeitgeber
        • Entsandte
          • 36%
        • Selbständige Dienstleistungserbringer
          • 33%
  • Kontrollstrategie
      • Die Vollzugsorgane wenden eine risikobasierte Kontrollstrategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation am Arbeitsmarkt und sind somit mit einer gewissen Vorsicht zu interpretieren.
  • Verständigungsverfahren
    • Positiv hervorzuheben ist, dass 2017 mehr Verständigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurden. Das gilt für mehr als 50% der bei Schweizer Arbeitgebern durchgeführten Verfahren. Bei den Entsendebetrieben liegt die Erfolgsquote mit 81% noch höher.

kantonale tripartite Kommissionen (TPK)

  • Lohnunterbietungen
    • bei den kontrollierten Schweizer Arbeitgebern
      • Zunahme auf 13% der kontrollierten Betriebe
    • bei den kontrollierten Entsendebetrieben
      • Zunahme auf 16% der kontrollierten Entsendebetriebe

Paritätische Kommissionen

  • Quote der Verstösse gegen die in den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen festgelegten minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen
    • bei Schweizer Arbeitgebern
      • Abnahme von 27% auf 24% der kontrollierten Betriebe
    • bei Entsendebetriebe
      • Abnahme von 25% auf 24% der kontrollierten Betriebe
  • Scheinselbständigkeit
    • Von den 6 634 kontrollierten Selbständigerwerbenden wurde bei 7% eine Scheinselbständigkeit vermutet.

Beurteilung

  • Flankierende Massnahme (FLAM)
    • Die FLAM sind ein wichtiges Bekämpfungsdispositiv von Missbräuchen
    • Es ist ein gezielter Einsatz der FLAM möglich
  • Zusammenarbeit Sozialpartner + Staat
    • Die FLAM beruhen auf einer engen Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und den staatlichen Stellen.

Statistik

Nachfolgend werden aus der Vielzahl von Statistiken des Statistischen Anhangs zum FAM-Bericht 2017 zwei herausgepickt, um die Ergebnisse aus den FLAM-Schwerpunkten Entsendungen und Verstösse gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu illustrieren:

Quelle

Quelle

Koordinierte Arbeitsmarktaufsicht

Die Ziele der Arbeitsmarktaufsicht sind:

  • Sicherstellung der Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen
  • Schutz aller Arbeitnehmer
  • Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Unternehmen
  • Zusammenarbeit zur verstärkten Bekämpfung der Verstösse gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Schwarzarbeit.

Die FLAM-Wirkungen wirken für:

  • Vermeidung der Risiken einer missbräuchlichen Lohnunterbietung
  • Einhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Schweizer und europäische Unternehmen.

Mit dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit werden verfolgt:

  • Schutz der Arbeitnehmerinteressen
  • Bekämpfung der Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen

Ergebnis

Der risikobasierte Vollzug des BGSA und der FLAM trägt seit 10 Jahren bzw. 15 Jahren massgeblich zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz bei.

Quelle

LawMedia-Team

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