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Lohnauszahlung an im Euro-Raum ansässige Arbeitnehmer: Kein Ausgleich der EURO-wechselkursbedingten Lohneinbusse – Nachforderungen rechtsmissbräuchlich

Datum:
15.01.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesgericht hat entschieden, dass zwei Schweizer Unternehmen ihren Angestellten mit Wohnsitz im Euroraum keine Entschädigung für die infolge eines nachteiligen EURO—Wechselkurses – im Verhältnis zu den in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmern – tiefere Entlöhnung bezahlen müssen.

Die klagenden Arbeitnehmer hatten 2011 in die entsprechende Vertragsänderung eingewilligt. Ihre erst nach Jahren erhobenen Nachforderungen erscheinen aufgrund der besonderen Umstände als rechtsmissbräuchlich.

BGer-Urteile vom 15.01.2019 (4A_215/2017, 4A_230/2018) | bger.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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